@eckerling wieda bei da post?



 



@eckerling wieda bei da post?


kaernten.orf.at



comment    
 

zum thema deutschnationale

mich hats eh schon lange gewundert, was so ein deutschnationales und ewig-gestriges a..... wie eckerling hier in so einem großteils progressiven forum zu suchen hat und dass das immer noch geduldet wird von euch allen? da könnt man sich wirklich wundern.....

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...und ich wundere mich, dass du es immer noch nicht schaffst regelmäßig deine Tabletten einzunehmen. .................... .. ... /´ /) .................... ..,../¯ ..// .................... ..../... .// .................... ..,/¯ ..// .................... ./... ./ / ............./´¯/' ...'/´¯`•¸ ........../'/.../... ./... ..../¨¯
........('(...´(... ....... ,~/'...') ................... ..... ../..../ ..........''....... ..... . _.•´ ................... ..... ..( ................... .... Und was den A....betrifft geb ich dir recht. Nur bevorzuge ich manchmal einer zu sein, als permanent einen monströsen mit mir rumschleppen zu müssen.

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@kleinsunia wer bistn du? irgendwie stell ich mir dich gerade so vor: oder bist doch ein mann???

kommt das hin?

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schade, dass du genau gar nichts verstanden hast. und was heisst hier grossteils progressiv? wir sind immer progressiv. wie sau.

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@ kleinsunia Da ich deine Identität kenne und deine öffentliche Anschuldigung gegen mich, ich sei ein "ewig-gestriges A..." völlig ungerechtfertigt und haltlos ist und somit die Straftatbestände der Üblen Nachrede und möglicherweise der Kreditschädigung erfüllt sind, werde ich eine Anzeige inkl. Sachverhaltsdarstellung dem Bezirksanwalt des zuständigen Bezirksgerichts übermitteln, falls du mich dafür nicht binnen 2 Tagen ernsthaft um Entschuldigung bittest. Wie du das anstellst, ist mir egal. Meine email-Adresse wirst du schon erfahren. Die Frist läuft ab jetzt.

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exfreundin ?

mir sind gewalttätige rechtsradikale wie unsere tante e ums hauseck lieber als kleine raunzer wie kleinsunia ?, deren einzige lebensaufgabe anscheinend darin besteht unqualifiziert über menschen zu schreiben, die sie nicht kennen.

da leute wie du in der regel nur das maul aufreissen, wenn sie die mehrheit hinter sich glauben, werden wir von dir wahrscheinlich ohnehin nichts mehr hören. ansonsten möcht ich festhalten, dass das in diesem forum nicht geduldet wird.

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lieber postfux!

herzlichen dank für deine solidarität mit politisch verfolgten! ;-). exfreundin?- ja. nur würde ich dich bitten nach "gewalttätige rechtsradikale" einen dicken ironievermerk ;-) zu setzen, da ansonsten so ein krankes gehirn wieder falsche schlüsse daraus ziehen könnte.

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der kleingeist fragt sich immerfort, wie können sie ertragen hier, des vermeintlich altbacknen panier, so lebe doch der freie ort.

und immer wieder fragst du dich, was geht dir noch so gen den strich. geschlossen bleiben deine pforten, musst missgunst und verachtung horten.

das andre dir zum feind erkoren, musst kämpfen gegen allerwelt, hast du die freiheit längst verloren, und deinen ursinn schon entstellt.

wer ständig an dem andren nagt, und somit nur in sich reinfrisst, hat selbst womöglich längst versagt, und wird so selbt faschistoid.

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so, kinder jetzt lasst wieder frieden einkehren und die beiden ehemals zweisamen streithansln das privat ausmachen.

ich bin gegen das posting von sunia, hat hier meiner meinung nach nix verloren und ist natürlich überzogen.

aber auch das, was folgt, hätte nach kurzer abkühlungspause durchaus etwas weniger streng ausfallen können, wenn auch zu rechnen war, dass im stile dieser seite (nein, ich schließ mich nicht aus) die antwort so passieren musste.

euer friedograd m.

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@ eckerling: welche ironie? (vorsicht ironie)

@ gerf: klatschend hände

@ mink: sogar du arsch darfst deine eigene meinung haben (vorsicht ironie)

das mit der exfreundin war im übrigen der versuch eines scherzes, aber manchmal überholt die realität anscheinend schlechte witze.

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@mohrli:

Da ich deine Identität kenne und deine öffentliche Anschuldigung gegen mich, ich sei ein "arsch." völlig ungerechtfertigt und haltlos ist und somit die Straftatbestände der Üblen Nachrede und möglicherweise der Kreditschädigung erfüllt sind, werde ich eine Anzeige inkl. Sachverhaltsdarstellung dem Bezirksanwalt des zuständigen Bezirksgerichts übermitteln, falls du mich dafür nicht binnen 2 Tagen ernsthaft um Entschuldigung bittest. Wie du das anstellst, ist mir egal. Meine email-Adresse wirst du schon erfahren. Die Frist läuft ab jetzt.

ich glaub, der absatz wird ein tagedie.be-klassiker werden.

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§ 111. (1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.

da werd ich mich mal an den wahrheitsbeweis machen ; )

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hehe. nö, ich mach so was nicht mehr ;-)

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@minki. zustimmung, der absatz wird sicher noch öfter kommen.

im angesicht der gesetzeslage werd ich mir wohl den "züpfülutscha" in hinkunft auch sparen können. ; )

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Den Ausdruck "Arsch" kann man als mileubedingte Unmutsäußerung gerade noch durchgehen lassen. ;-)

Für den "ewig-gestrigen A..."werde ich mir jedenfalls rechtliche Schritte vorbehalten.

@ postfux: vertrittst du die verhaltensoriginelle Braut jetzt gegen mich?;-)

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für ausreichend kohle hau ich jeden in die pfanne. deswegen können wir trotzdem noch ab und an ein bierchen trinken.

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@ postfux oder tante e: könntet ihr mir bitte den 2. absatz §1155 ABGB erklären? ich versteh da nix, merci. ach ja, das ist eine ernstgemeinte juristische anfrage!

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abs.1 regelt im wesentlichen die entgeltfortzahlung bei unterbleiben der dienstleistung wegen störungen in der arbeitgeberseite

im abs. 2 geht es um "verkürzungen" anstelle von gänzlichem unterbleiben. die bestimmung ist 1917 in kraft getreten, gedacht war dabei an akkordarbeit (vgl. schwimann)

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was wären die gründe für solche verkürzungen? bzw. ist abs 2 heute noch anzuwenden?

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§ 1155 abgb ist in kraft, kann aber (kollektiv-) vertraglich abgeändert werden. bei "arbeit auf abruf" werden wohl entsprechende vereinbarungen getroffen werden, die aber auch sittenwidrig sein können (kein geld für bereitschaft). speziellere normen sind mir mit ausnahme von provisionsansprüchen nicht bekannt. arbeitskräfteüberlassung ist u.u. spezieller geregelt.

verkürzungen können sein mangelhaftes material, fehlende mithilfe von hilfskräften...

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merci

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